Diesel Fahrverbot München

Informationen zum Diesel Fahrverbot in München

Wer ist vom Diesel-Fahrverbot betroffen?

Diesel-Fahrzeuge mit einer Schadstofklasse schlechter als EURO 6/VI sind von dem Fahrverbot in München betroffen.

  • Stufe 1: ab 01.02.2023 – EURO 4/IV
  • Stufe 2: ab 01.10.2023 – EURO 5/V
  • Stufe 3: ab 01.04.2024 – die Ausnahmeregelungen für Anwohner und Lieferverkehr (aus Stufe 1 und Stufe 2) entfallen

Wo erkenne ich die EURO-Klasse von meinem Fahrzeug?

Die Umweltplakette auf der Windschutzscheibe sagt nichts über die EURO-Klasse Ihres Fahrzeuges aus.

In den meisten Fällen genügt ein Blick in den Fahrzeugschein / Zulassungsbescheinigung Teil 1 – unter Punkt 14 steht, ob das Fahrzeug nach Euro 6, Euro 5, Euro 4 oder noch älter eingestuft ist.

Andernfalls gibt Ihnen die Schlüsselnummer unter 14.1 Aufschluss, in alten Fahrzeugschein steht die Schlüsselnummer in Feld 1.

  • 36NO bis 36YO: EURO 6
  • 35AO bis 35MO: EURO 5
  • 32, 33, 38, 39, 43 und 62-70: EURO 4

Ausnahmen

Die Stadt München hat ein Ausnahmenkonzept erstellt. Weitere Informationen finden Sie auf dem offiziellen Stadtportal.

Dort können auch Einzelausnahmen beantragt werden.

Nachrüstung Ihres Fahrzeuges

Wenn Sie prüfen möchten, ob für Ihr Fahrzeug Nachrüstmöglichkeiten bestehen, können Sie sich direkt an den Hersteller Mercedes-Benz wenden:

diesel.deu@cac-mercedes-benz.com

Weitere Informationen finden Sie auf dem offiziellen Stadtportal von München:

München Stadtportal

Alle Angaben ohne Gewähr.